Wenn es brennt, retten Rauchmelder
Leben. In Baden-Württemberg sind ab dem 31.12.2014 die Warngeräte künftig Pflicht.
Jedes Jahr sterben in Baden-Württemberg etwa 50 Menschen bei Bränden. Die meisten von ihnen werden nachts im Schlaf vom Feuer überrascht. Im Schlaf bemerken sie nicht, dass ein Feuer ausgebrochen ist. 95 Prozent der Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern sterben an einer Rauchvergiftung. Schon nach zwei bis vier Minuten können die inhalierten Brandgase tödlich sein. Viele dieser Opfer könnten vermieden werden, wenn Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet wären. Denn Rauchmelder lösen schnell nach Ausbruch eines Brandes Alarm aus und warnen mit einem schrillen lauten Ton vor der tödlichen Gefahr.
Der
Landtag in Baden- Württemberg hat beschlossen,
das künftig in allen Wohnungen Warngeräte angebracht werden müssen. Denn Rauchmelder retten Leben.
Welche Regelungen und Fristen gelten in den Bundesländern für die Rauchwarnmelder-Pflicht? Baden-Württemberg (seit Juli 2013)
- Bestandsgebäude müssen bis 31. Dezember 2014 mit Rauchmelder ausgestattet sein
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten ab sofort
- in Schlaf-, Gäste- und Kinderzimmern
- Rettungswege innerhalb der Wohnung
(Flure oder Wohnzimmer, die zur Wohnungstür führen)
Rechte und Pflichten
Wer ist Zuständige?
Die Rauchmelderpflicht besteht in Miet- und Eigentumswohnungen. Der Eigentümer ist für die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern zuständig.
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