Wenn es brennt, retten Rauchmelder
Leben. In Baden-Württemberg sind ab dem 31.12.2014 die Warngeräte künftig Pflicht.
Jedes Jahr sterben in Baden-Württemberg etwa 50 Menschen bei Bränden. Die meisten von ihnen werden nachts im Schlaf vom Feuer überrascht. Im Schlaf bemerken sie nicht, dass ein Feuer ausgebrochen ist. 95 Prozent der Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern sterben an einer Rauchvergiftung. Schon nach zwei bis vier Minuten können die inhalierten Brandgase tödlich sein. Viele dieser Opfer könnten vermieden werden, wenn Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet wären. Denn Rauchmelder lösen schnell nach Ausbruch eines Brandes Alarm aus und warnen mit einem schrillen lauten Ton vor der tödlichen Gefahr.
Der Landtag in Baden- Württemberg hat beschlossen, das künftig in allen Wohnungen Warngeräte angebracht werden müssen. Denn Rauchmelder retten Leben.
Welche Regelungen und Fristen gelten in den Bundesländern für die Rauchwarnmelder-Pflicht? Baden-Württemberg (seit Juli 2013)
- Bestandsgebäude müssen bis 31. Dezember 2014 mit Rauchmelder ausgestattet sein
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten ab sofort
- in Schlaf-, Gäste- und Kinderzimmern
- Rettungswege innerhalb der Wohnung
(Flure oder Wohnzimmer, die zur Wohnungstür führen)
Rechte und Pflichten
Wer ist Zuständige?
Die Rauchmelderpflicht besteht in Miet- und Eigentumswohnungen. Der Eigentümer ist für die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern zuständig.
Unsere Leistungen bieten wir an Wohnungsgesellschaften, Privathaushalte und Bauunternehmen:
Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an!
Eigentümer
einer selbstgenutzten Immobilie unterliegen auch der Rauchmelderpflicht, sofern
diese in Ihrem Bundesland beschlossenes Gesetz ist.
Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676
„Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung
– Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ zugrunde:
Aufgrund der verminderten Wahrnehmung von Rauch im Schlaf sind Bereich in denen
geschlafen wird, wie Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder
zu auszustatten. Rauchwarnmelder müssen vom Brandrauch ungehindert erreicht
werden, damit Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden.
Es wird empfohlen die eigne Immobilie mit Rauchwarnmeldern auszustatten,
unabhängig von der Gesetzgebung des Bundeslandes.
Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für private Haushalte sind in den
Bauordnungen der Bundesländer festgelegt. [Quelle: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/eigentuemer/rechte-und-pflichten/]
Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Eigentümer des Objektes
verantwortlich (Ausnahme:
Mecklenburg-Vorpommern). In mehreren Bundesländern wird auch dem unmittelbaren
Besitzer – sprich dem Mieter – die Wartung übertragen, falls nicht der
Eigentümer diese Verpflichtung übernimmt.
Trägt der Verwalter bzw. Eigentümer die Wartungspflicht an den Mieter über,
entlässt ihn das nicht vollständig aus der Haftung. Gemäß Grundgesetz bricht
Bundesrecht Landesrecht. Deshalb ist nicht denkbar, dass ein Landesgesetzgeber
in die durch Bundesrecht (BGB) abschließend geregelten Rechte und Pflichten von
Vermietern und Mietern eingreift. Sofern danach überhaupt durch Landesrecht in
seine mietrechtliche Position eingegriffen werden darf, könnte den Mieter
allenfalls eine Mitschuld treffen, so die Einschätzung von Rechtsexperten.
Die in der Landesbauordnung zulasten der unmittelbaren Besitzer
festgeschriebene Wartungspflicht widerspricht nach Meinung einiger Experten
zudem den allgemein gültigen zivilrechtlichen Grundsätzen. Danach muss der
Eigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für die Wohnungen in
seinem Mietshaus ohnehin dafür sorgen, dass die Nutzer, also etwa Mieter, aber
auch Besucher, nicht von vermeidbaren Gefahren geschädigt werden. Setzt er dazu
technische Geräte ein, muss er für deren Funktionssicherheit sorgen.
Beschließt der Vermieter, die Wartung der Rauchmelder, auf die Mieter zu übertragen,
muss er sicherstellen, dass die Mieter physisch und psychisch in der Lage sind,
die übertragene Aufgabe und Verantwortung zuverlässig auszuführen. Insoweit
besteht eine sogenannte „Sekundärhaftung“ für die sorgfältige Auswahl und
laufende Überwachung desjenigen, dem vertraglich die Verpflichtung übertragen
werden soll bzw. übertragen wurde.
Ist der Mieter nicht in der Lage, aus körperlichen oder gesundheitlichen Gründen,
die jährliche Wartung zu übernehmen, muss der für alle Mieter eine Lösung zu
bieten. [Quelle: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/vermieter/rechte-und-pflichten/]
Einsatzorte:
rauchmelder test - rauchmelder im test - rauchmelderpflicht - rauchmelder funk - rauchwarnmelder - brandmelder - feuermelder
testsieger rauchmelder - kidde rauchmelder - rauchmelder vergleich - kidde rauchmelder - gasmelder - Rauchmelder Fire Angel -
Rauchmelder Ei Electronic
Haman Schlüsseldienst, Oppenheimerstr. 14, 70499 Stuttgart | Copyright 2012 I www.stuttgart-schluesseldienst-24h.de